Einladung zur Jahreshauptversammlung für das Vereinsjahr 2024, am 04. April 2025 um 20 Uhr in der Zehntscheur in VS-Villingen.
Unsere Jahreshauptversammlung für das Vereinsjahr 2024 steht eigentlich im November 2024 bevor. Wir wollen euch jedoch darüber informieren, dass wir die Versammlung ins Jahr 2025 verschieben werden. Eine nähere Erklärung dazu findet ihr weiter unten.
Wir laden Euch herzlich zu unserer ersten Jahreshauptversammlung nach neuem Rhythmus ein:
Termin: 04. April 2025 um 20:00 Uhr
Ort: Zehntscheuer der Hist. Narrenzunft, Fürstenbergsaal 2. OG, Rietgasse 11/1 , 78050 VS-Villingen,
(Einlass ab 19:00 Uhr, der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei)
Im Rahmen der Vorstandsberichte blicken wir auf das vergangenen Vereinsjahr zurück und werden dann anstehende Neuwahlen durchführen. Für 2025 stehen alle 1. Vorstandspositionen zur Wahl an.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Rietbürgermeister
- Kurzer Jahresrückblick durch den 1. Vorstand
- Jahresbericht
- Kassenbericht
- Kassenprüfungsbericht
- Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft
- Neuwahlen:
1. Vorstand / Rietbürgermeister
1. Schriftführer/ in
1. Kassierer - Bestellung der Kassenprüfer
- Anträge: Satzungsänderung §12 Abs. 2 *
- Verschiedenes und Schlußwort der 1. Vorsitzenden / Rietbürgermeister
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis spätestens Freitag, 28. März 2025 schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen.
Herzliche Grüße
Die Vorstandschaft
*Hinweis zur Satzungsänderung 2025:
Auf Grund gestiegener Mitgliederzahlen und den damit verbundenen Kosten einer postalischen Einladung zur JHV wollen wir die satzungsmäßige Möglichkeit einräumen, die Einladung auch per E-Mail zu versenden sowie durch die Mitteilung auf der Vereins-Homepage bekannt zu machen. Daher schlagen wir diese Änderung vor:
Alte Fassung § 12 Abs. 2:
,,Ausführungen über Form und Frist der Mitgliederversammlungseinberufung muss schriftlich an jedes Mitglied erfolgen,
wobei die Tagesordnung, bekannt zu geben ist.“
Neue Fassung § 12 Abs. 2:
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand per E-Mail bzw. per Postversand, sofern keine Email-Adresse vorhanden ist. Die Einladung gilt als zugestellt, wenn sie an die letzte, dem Verein mitgeteilte E-Mail bzw. Postadresse versendet wurde. Das Mitglied kann einer E-Mail-Versendung mit Angabe einer vollständigen, gültigen Postanschrift wiedersprechen. Die Einladung muss rechtzeitig 14 Tage vor dem Versammlungstermin erfolgen.
Ergänzend dazu wird die Einladung auf der Vereinshomepage und als Aushang im Rietvogelnest. Rietgasse 32, 78050 VS-Villingen, veröffentlicht.
Eine zusätzliche Veröffentlichung in den Tageszeitungen . Südkurier“ und .Schwarzwälder Bote• erfolgt nur in Ausnahmefällen durch aktuellen Vorstandsbeschluss.
Erläuterung zur Verlegung der Jahreshauptversammlung:
Nach eingehender Diskussion und einstimmigem Beschluss im Vorstand wollen wir unser Geschäftsjahr künftig an
das Kalenderjahr anpassen. Es vereinfacht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden und erleichtert die Abgabe von Steuererklärungen.
Auch die interne Berichterstattung und die Auswertung der Zahlen wird damit erheblich erleichtert.
Deshalb ist es dann auch sinnvoll und folgerichtig, die Mitgliederversammlung künftig nach dem Erstellen des
Jahresabschlusses auszurichten.
Laut Gesetz muss die Jahreshauptlversammlung bis spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
stattfinden.
Alle gewählten Vereinsvertreter erklärten sich damit einverstanden, dass sich ihre Amtszeit entsprechend einmalig bis
zum neuen Regeltermin – jeweils drei/ vier Wochen nach Ende der Fasnet – verlängert .